Von Arbeitslosigkeit sind Frauen je nach Zugehörigkeit zu einer Personengruppe unterschiedlich betroffen: So sind jüngere Frauen weitaus seltener von Arbeitslosigkeit betroffen als Frauen über 35 Jahre. Für Frauen, die Teilzeitstellen suchen, ist es schwerer, aus der Erwerbslosigkeit herauszukommen.
Mit den jüngsten Reformen am Arbeitsmarkt ("Hartz I - IV") haben sich die Bedingungen für den Bezug von Leistungen wie Arbeitslosengeld I und II oder für die Teilnahme an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung erheblich geändert. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit.
Von den Einzelnen werden stärker als zuvor eigene Anstrengungen gefordert, um wieder erwerbstätig zu werden. Parallel sollen aber auch die Beratungs-, Förder- und Vermittlungsleistungen der Arbeitsverwaltung und der für die Organisation der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zuständigen Träger (Arbeitsgemeinschaften oder Kommunen) passgenauer auf die Einzelnen und deren Lebenssituation ausgerichtet werden.
