Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz).
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet auf kommunaler Ebene daraufhin, vorhandene Benachteiligungen zwischen Frauen und Männern abzubauen und somit das verfassungsrechtliche Gebot der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die übrigen der Herstellung der Gleichberechtigung dienenden Gesetze zu verwirklichen.
Sie ist für alle gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten der Verwaltung und der örtlichen Gemeinschaft zuständig. Insbesondere hat sie Angelegenheiten aufzugreifen, in denen die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße berührt werden als bei Männern.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist für Sie da, wenn Sie:
