Die Gleichstellungsstelle wirkt auf kommunaler Ebene auf die Verwirklichung des Artikel 3 des Grundgesetzes hin. Gleichzeitig hat die Kommunalverwaltung als größter Dienstleister vor Ort eine Vorbildfunktion in Sachen Frauenförderung. Hierzu wurde vom Rat ein Programm zur Chancengleichheit verabschiedet, das es nun umzusetzen gilt.
Aktuelle Infos über Veranstaltungen und Downloads von Veröffentlichungen erhalten Sie auf unserer Homepage
