Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
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Redaktionelle Beiträge

Die Gesetzeslage

Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist ein Verbrechen, das nach § 232 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet wird. Für den Ermittlungserfolg sind besonders die Zeugenaussagen der Opfer, die häufig die einzigen Beweismittel darstellen, von erheblicher Bedeutung. Dabei hemmen Angst vor Repressalien, Scham und gezielte Falschinformationen durch die Täter die Bereitschaft der Opfer, gegenüber der Polizei auszusagen. Von sexueller Ausbeutung betroffene Mädchen und Frauen erhalten eine mindestens vierwöchige Frist zur freiwilligen Ausreise. In dieser Zeit sollen sie nicht abgeschoben werden. Mit Hilfe der Mitarbeiterinnen spezialisierter Beratungsstellen können die Betroffenen dann entscheiden, ob sie als Zeuginnen vor Gericht gegen die Angeklagten aussagen oder ausreisen möchten.

Massnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert acht spezialisierte Beratungsstellen zur Bekämpfung von Menschenhandel. Der größte Teil der vom Land gewährten Mittel dient der Finanzierung von Personalstellen in diesen Einrichtungen. Ein weiterer Teil wird je nach Bedarf für externe Dolmetscherdienste, Rechtsbeistände sowie für Hilfskräfte verwendet, die die betroffenen Frauen zum Beispiel zu Behördengängen und zu Ärzten begleiten. Während ihres Aufenthaltes in Deutschland werden die Opfer mit finanzieller Unterstützung des Landes an einem geheimen Ort sicher untergebracht, um erneute Übergriffe der Täter auf die Betroffenen zu verhindern.

Neue Handlungsansätze

Um Informationen auszutauschen und Handlungsmöglichkeiten zu erörtern, findet mindestens einmal jährlich unter der Federführung des Frauenministeriums eine Sitzung des Runden Tisches zum Thema "Internationaler Menschenhandel mit ausländischen Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen" statt. Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien treffen sich mit einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Mitarbeiterinnen der acht spezialisierten Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen, diskutieren aktuelle Problemstellungen und entwickeln neue Handlungsansätze. Die Sitzung des Runden Tischs 2007 beschäftigte sich mit der Frage, was die 2005 neu ins Strafgesetzbuch aufgenommene Vorschrift "Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft" für Frauen bedeutet.

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