Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
  1. Frauen NRW

Gleichstellung von Frau und Mann in der Rechtssprache

Landesregierung hat Leitfaden herausgegeben

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat einen Leitfaden zu einer geschlechtergerechten Rechtssprache herausgegeben. Er soll den Beschäftigten der Landesregierung Möglichkeiten aufzeigen, wie Frauen und Männer in der Rechtssprache gleich behandelt werden können. Die Vorschläge sind darüber hinaus überall dort hilfreich, wo Regelungen, Verordnungen und Verträge formuliert werden müssen.

Sprache kann Gleichstellung vorantreiben

Sprache spiegelt das Bewusstsein in unserer Gesellschaft wider. In einer Gesellschaft, die die Gleichstellung von Frauen und Männern verfolgt, wird daher auch eine gleichstellungsgerechte Sprache angewandt. Gleichstellungsgerecht formulieren bedeutet, Frauen in der Sprache sichtbar und hörbar zu machen.

Vermeidung von maskulinen Personenbezeichnungen

Vorschriften geschlechtergerecht und zugleich fachlich und sprachlich einwandfrei zu formulieren, erweist sich in der Praxis häufig als schwierige Aufgabe. Maskuline Personenbezeichnungen als Oberbegriff für männliche und weibliche Personen lassen Frauen unsichtbar werden. Ständige Wiederholungen von Paarformeln machen Texte unverständlich. Der Leitfaden zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis, wie Regelungen gleichzeitig in einer adressatengerechten und anwendungsfreundlichen klaren und verständlichen Sprache abgefasst werden können.

Grundsatz geschlechtergerechter Sprache im Landesgleichstellungsgesetz

Den Grundsatz einer geschlechtergerechten Sprache hat die Landesregierung bereits 1993 mit einem gemeinsamen Runderlass des Justizministeriums, des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien festgeschrieben. Dieser Grundsatz wurde später in Paragraph 4 des 1999 in Kraft getretenen Landesgleichstellungsgesetzes verankert. Seitdem müssen Gesetze, Verordnungen und Satzungen, die neu erlassen oder in weiten Teilen novelliert werden, auch geschlechtergerecht formuliert sein.

(frauennrw.de, 22.07.2008)

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