Zum siebten Mal werden fünf Stipendien ohne Präsenzpflicht vergeben
Das Land Nordrhein-Westfalen vergibt fünf Stipendien für bildende Künstlerinnen mit Kindern. Ziel der mittlerweile zum siebten Mal ausgeschriebenen Förderung ist, die Vereinbarkeit von künstlerischem Schaffen und Kindern zu unterstützen. Die Organisation der Stipendienvergabe übernimmt das Frauenkulturbüro NRW im Auftrag der Kulturabteilung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Herausforderungen für Künstlerinnen mit Kindern
Im Fokus dieser bundesweit einmaligen Stipendien stehen die Lebensbedingungen von Künstlerinnen mit Kindern. Meistens sind Preise und Stipendien an einen Wohnortwechsel gekoppelt. Für Künstlerinnen mit familiären Verpflichtungen ist ein solcher nur mit hohem Aufwand zu bewerkstelligen. Die Besonderheit dieser Stipendien ist, dass damit an keinerlei Präsenzpflicht gekoppelt ist. Bewerben können sich alle bildenden Künstlerinnen mit mindestens einem Kind unter 14 Jahren, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten. Eine Fachjury wählt fünf Stipendiatinnen aus, die im Zeitraum von August bis Dezember 2010 eine Fördersumme von je 1000 Euro pro Monat erhalten. Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 2. Juni 2010.
Weiterführende Links:
(frauennrw.de, 16.03.2010)
