Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
  1. Frauen NRW

Ablehnung der Steuergleichheit diskriminiert eingetragene Lebenspartnerschaften

img_steuergleichheitDer Bundesrat lehnte in seiner Sitzung am 17. Juni 2011 eine steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit einer Mehrheit aus CDU-geführten Ländern ab. Finanzminister Norbert Walter-Borjans kritisierte den Beschluss gegen die nordrhein-westfälischen Initiative, eingetragene Lebenspartnerschaften und Ehen steuerlich gleichzubehandeln.

 

Pressemitteilung vom 17.06.2011: "Ablehnung der Steuergleichheit diskriminiert eingetragene Lebenspartnerschaften"

Das Finanzministerium teilt mit:

Eingetragene Lebenspartnerinnen müssen sich vorerst darauf einstellen, dass sie beim Finanzamt nicht wie Eheleute das Steuersplitting in Anspruch nehmen können. Der Bundesrat hat den NRW-Vorstoß von Finanzminister Norbert Walter-Borjans mit einer Mehrheit aus CDU-geführten Ländern blockiert. „Das ist eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und richtet sich gegen den Geist des Gesetzes“, sagte Walter-Borjans. 

Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden von der Finanzverwaltung derzeit wie Ledige behandelt und der ungünstigeren Steuerklasse zugeordnet. Dabei müssen insbesondere gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern erhebliche Benachteiligungen hinnehmen. Die Gleichstellung soll den eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglichkeit eröffnen, nach dem Splittingverfahren besteuert zu werden. Gleichzeitig würde ihnen dann auch die Steuerklasse III gewährt. Walter-Borjans: „Eine Mehrheit aus Ländern, in denen die CDU mitregiert, hat sich im Bundesrat dem Gleichheitsgrundsatz für eingetragene Lebenspartnerschaften verweigert. Wir werden das Ziel aber weiter verfolgen, weil Gleichstellung nicht nur ein Lippenbekenntnis sein darf, sondern sich auch materiell niederschlagen muss.“

Foto: ALPIX/pixelio.de

Beratungsstellenfinder

Karte_NRW