Mit 534 Ja- gegen 109 Nein-Stimmen und 29 Enthaltungen verabschiedete das EU-Parlament im Juli 2011 eine Resolution für die EU-weite Einführung einer Frauenquote für die Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen, für den Fall, dass freiwillige Maßnahmen nicht greifen.
Bis 2015 sollten nach Ansicht der EU-Parlamentarierinnen und -Parlamentarier 30 Prozent aller Positionen in Aufsichtsräten und Vorständen größerer, börsennotierter Unternehmen in Europa mit Frauen besetzt sein, 2020 sogar 40 Prozent. In einer im Juli 2011 verabschiedeten Entschließung forderte das EU-Parlament eine europaweite Gesetzgebung für den Fall, dass dies nicht durch freiwillige Maßnahmen von Unternehmen und Mitgliedsstaaten zu erreichen sei.
Gute Beispiele: Finnland, Norwegen, Frankreich, die Niederlande und Spanien
Als beispielhaft erwähnt das EU-Parlament den Corporate Governance Kodex in Finnland, der zu einem Frauenanteil in den Entscheidungsgremien finnischer Unternehmen von inzwischen 25 Prozent geführt habe. Europaweit sind derzeit nur zehn Prozent der Direktionsposten und drei Prozent der Vorstandsvorsitze mit Frauen besetzt. Auch die bereits seit 2003 bestehende Verpflichtung für börsennotierte Unternehmen mit über 500 Beschäftigten in Norwegen, in ihre Führungsgremien jeweils mindestens 40 Prozent Frauen und Männer zu berufen, wurde gelobt. Das Parlament begrüßte zudem die Festlegung von Frauenquoten in Frankreich, den Niederlanden und Spanien.
Ämterhäufung in Aufsichtsräten vermeiden
Die Europa-Parlamentarierinnen und -Parlamentarier halten neben einer Quote zusätzliche Maßnahmen für notwendig. So gelte es, heißt es in der Entschließung, wirksame Vorschriften zur Verhinderung der Ämterhäufung in Aufsichtsräten zu erlassen. Die Mitgliedsstaaten sowie die EU-Kommission sollten den Dialog mit großen Unternehmen sowie den Sozialpartnern suchen, um Mittel und Wege zur Erhöhung des Frauenanteils zu finden und umsetzen. Es gelte, Initiativen zu entwickeln, die die Wahrnehmung und Selbstwahrnehmung von Frauen am Arbeitsplatz verändern. Nachdrücklich weist das EU-Parlament in diesem Zusammenhang auf das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen hin und fordert dazu auf, Maßnahmen dagegen zu ergreifen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern
Gleichzeitig sollen Mitgliedstaaten spezielle Maßnahmen, wie Betreuung von Kindern und von älteren und pflegebedürftigen Menschen sowie steuerliche Anreize für Unternehmen oder sonstige Ausgleichsmaßnahmen einführen, um berufstätigen Frauen und Männern dabei zu helfen, Familien- und Berufsleben miteinander zu vereinbaren.
Frauen in Führungspositionen machen Europa wettbewerbsfähiger
Die Vize-Präsidentin des Europäischen Parlaments, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (Europäische Volkspartei EVP, Griechenland), die für den Bericht verantwortlich zeichnet, erklärte: "Europa kann es sich nicht leisten, Talente ungenutzt zu lassen! Es geht bei der Befähigung der Frauen, eine Rolle in Unternehmensvorständen einzunehmen, nicht nur um Ethik und Gleichstellung. Es ist auch entscheidend für wirtschaftliches Wachstum und einen wettbewerbsfähigen Binnenmarkt. Mit der Verabschiedung des Berichts über Frauen in wirtschaftlichen Führungspositionen schickt das Europäische Parlament ein starkes Signal an Regierungen, Sozialpartner und Unternehmen in Europa".
(frauennrw.de, 26.10.2011)
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