Ungefähr genauso viele Frauen wie Männer begannen 2010 ein Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen. Bei der Fächerwahl gibt es jedoch geschlechtsspezifische Unterschiede. Diese und weitere interessante Themen veröffentlichte IT.NRW in der Broschüre „Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. Statistik Kompakt – Ausgabe 2011“.
13 Millionen Euro stehen in den kommenden drei Jahren in Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des Landes und der Europäischen Union (EU) für die Förderung von innovativen, altersgerechten Versorgungsmodellen, Produkten und Dienstleistungen zur Verfügung. Interessierte können bis zum 29. Februar 2012 Anträge stellen.
Die insgesamt 14 neuen Kompetenzzentren "Frau und Beruf" in Nordrhein-Westfalen sollen berufliche Gleichstellung fördern und Frauen beim (Wieder)-Einstieg in den Arbeitsmarkt, beim Aufstieg in Führungspositionen oder bei der Unternehmensgründung unterstützen. Dabei arbeiten sie mit anderen regionalen Akteurinnen und Akteuren zusammen.
Lebenspartnerschaften sind in der betrieblichen Zusatzversorgung der Ehe gleichzustellen, entschied der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil (Az. C-147/08). Bestehende Nachteile seien eine unzulässige Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung. Demnach können Lebenspartnerinnen und -partner rückwirkend ab dem 3. Dezember 2003 eine Neuberechnung ihrer Zusatzversorgung verlangen, die dann eine Steuerklassenwahl wie bei Eheleuten berücksichtigen muss.
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft überreichte Anfang Februar 2012 insgesamt 14 Bürgerinnen und Bürgern aus Nordrhein-Westfalen einen Bundesverdienstorden. Sieben der Geehrten sind Frauen. Sie engagieren sich in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Integration und soziale Gerechtigkeit.
Das vor zehn Jahren in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz machte den Schutz vor häuslicher Gewalt zur staatlichen Aufgabe. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) sieht weiteren Reformbedarf, um Frauen und Kinder wirkungsvoller zu schützen.
Der Cartier-Businessplan-Wettbewerb unterstützt weltweit Gründerinnen und Jungunternehmerinnen in der Startphase mit 20.000 US Dollar Preisgeld und einem einjährigem Business-Coaching. Die bundesweite gründerinnenagentur (bga) ist in der internationalen Jury vertreten.
Frauen, die eine wissenschaftliche Laufbahn in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft oder Technik (MINT) begonnen und eine herausragende Doktorarbeit vorzuweisen haben, können sich noch bis zum 15. März 2012 um den mit 10.000 Euro dotierten Helene-Lange-Preis bewerben.
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen lädt Interessierte am 16. März 2012 zur Fachtagung Frauen.Gesundheit.NRW in das Haus der Ärzteschaft nach Düsseldorf ein.
Die START-Stiftung vergibt in Nordrhein-Westfalen Stipendien an engagierte und leistungsstarke Schülerinnen (und Schüler) mit Migrationshintergrund. Mit einem Stipendium ist neben einer finanziellen Förderung von monatlich 100 Euro sowie einem Laptop mit Drucker und Internetanschluss auch eine Unterstützung durch Seminarangebote verbunden. Kurzbewerbungen sind bis zum 1. März 2012 online möglich.
ARD und ZDF lobten einen Förderpreis aus, der an Frauen vergeben wird, die herausragende Abschlussarbeiten im Bereich Medientechnologie verfasst haben. Interessierte können sich noch bis zum 29. Februar 2012 bewerben.
Im November 2011 lehnte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde einer fünffachen, nicht-erwerbstätigen Mutter gegen die Ausgestaltung des Elterngeldes ab. Das Elterngeld verletze nicht das Grundrecht auf Förderung der Familie und verstoße nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.
Eine neue, von der Aktion Weißes Friedensband herausgegebene und vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte Broschüre gegen Genitalverstümmelung soll dazu beitragen, sogenannte Beschneidungen bei Frauen zu verhindern. Die Publikation informiert in Bildern und überwindet so Sprachbarrieren.
Seit dem 1. Januar 2012 ist das bundesweite Familienpflegezeitgesetz als Artikel 1 des Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Kraft. Die Familienpflegezeit macht es pflegenden Angehörigen nach Absprache mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin möglich, für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden zu verringern. Das Gesetz beinhaltet auch eine Regelung für die finanzielle Gestaltung dieser Phase.